Preise der Ferienwohnung Schwäbische Toskana
3-Zimmer-Dachgeschosswohnung, 66 m², mit Küche, Bad, WC getrennt, Balkon, in sehr ruhiger Lage (kein „Grundrauschen” einer Straße, Stadt oder Bahnlinie).
Übernachtungspreise
Preisbeispiel:
- Wohnung pro Nacht 70,00 EUR bei Belegung mit bis zu 2 Personen und mindestens 4 Übernachtungen.
- Jeder weitere Erachsene 25,00 EUR pro Nacht.
- Andere Angebote erfahren Sie auf Anfrage.
- Mindestmietdauer: 2 Übernachtungen.
Leistungen im Preis enthalten
- Bettwäsche
- Handtücher
- Geschirrtücher
- Wasser, Strom, Heizung
- Digital-Sat-TV
- Internet-Zugang über WLAN (WiFi)
- Endreinigung Achtung: Die Küchenreinigung ist NICHT eingeschlossen! Das heißt, die Küche (Geschirr, Besteck, Geräte, Arbeitsflächen) müssen Sie selbst vor Ihrer Abreise reinigen und sauber übergeben.
Zusatzleistungen
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4,00 € | |
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2,00 € |
Auszug aus unseren Mietbedingungen
Ihre Anreise ist zwischen 14.00 und 18.00 Uhr möglich. Andere Zeiten können Sie gern mit uns absprechen.
Ihre Abreise sollte bis 10.00 Uhr erfolgt sein. Andere Zeiten können Sie gern mit uns absprechen.
Ihre Haustiere können Sie leider nicht mitbringen.
Das Rauchen ist in der Wohnung und im Haus nicht gestattet, aber notfalls außerhalb, z. B. auf dem Balkon möglich.
Die Endreinigung der Küche und ihrer Geräte ist nicht im Mietpreis inbegriffen.
Die Bezahlung der Miete für die Ferienwohnung erfolgt im Voraus per Banküberweisung. Näheres finden Sie in den vollständigen Mietbedingungen.
Die angegebenen Mietpreise sind Endpreise. Als Privatvermieter brauchen wir Ihnen keine Mehrwertsteuer zu berechnen (§ 19 UStG).
Vollständige Mietbedingungen hier downloaden.
Wie Sie das Finanzamt an den Übernachtungskosten beteiligen
Steuervorteile bei der Miete einer Ferienwohnung aus beruflichen Gründen
Fahrt- und Reisekosten
Die Verpflegungspauschalen wurden vereinfacht: 12 Euro bei mehr als 8 Stunden, und 24 Euro bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit. Nach 3 Monaten an der gleichen Tätigkeitsstätte ist allerdings Schluss. Erst nach vierwöchiger Unterbrechung beginnt ein neuer Dreimonatszeitraum.
Auswärtige Unterkunft
Übernachtungskosten [Miete einer Ferienwohnung]* an einem anderen Ort als dem ersten Tätigkeitsort, wie beispielsweise bei einer Dienstreise, sind in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten [laut Quittung]* abziehbar. Allerdings gilt das für maximal 48 Monate. Danach gilt die Beschränkung auf monatlich 1000 Euro.
* [Anmerkung M. Wosch]
Quelle: Steuerberater.net